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Steuererklärung Dienstleistungen für Handwerkstätigkeiten

Steuererklärung Dienstleistungen für Handwerkstätigkeiten

Wer Mieter einer Wohnung ist, weiß, dass neben der Nebenkostenabrechnung und jährlich die Betriebskostenabrechnung für einen Schrecken sorgen kann. Denn mit inbegriffen ist oft eine gewaltige Nachforderung. Und diese ist nicht gerade die beliebteste Post für Mieter. Diese Nachforderungen sind ein berechtigter Grund, die Betriebskostenabrechnung in der Einkommenserklärung als Grundlage zu nehmen. Zwar sind nicht alle Posten vollumfänglich absetzbar, dennoch lassen sich diese teilweise reduzieren. Welche Kosten abgesetzt werden können, soll im Anschluss näher erläutert werden.

Was sagt das Gesetz?


Gesetzlich ist die Sachlage eindeutig: 20 % von bestimmten Nebenkosten können in der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Dienstleistungen für den Haushalt in Anspruch genommen worden sind und sich die Mieter an die Höchstbeträge gehalten haben.

Solche Dienstleistungen sind beispielsweise:

Schädlingsbekämpfung
Winterdienst
Straßenreinigung
Abfallmanagement
Putzen von Fenstern
Gebäudereinigung
Gartenpflege

Zu den Handwerkerleistungen zählen:

Wartungsarbeiten, die an Elektroinstallationen, Gasinstallationen oder Wasserinstallationen vorgenommen werden Reinigung von Dachrinnen hierzu auch:

Beseitigung von Graffiti
Abflussrohrreinigung

Mieter sollten dabei beachten: Die vollständigen Kosten können nicht angegeben werden. Abgesetzt können nur Arbeitskosten (allerdings ohne Mehrwertsteuer), Fahrtkosten, Kosten für die Entsorgung und für den Verbrauch und Maschinenkosten. Nicht abgesetzt werden können hingegen Materialkosten, Lieferkosten, Kosten für die Waren und Kosten, die im Rahmen der Verwaltung und der Entsorgung für Müll anfallen.

Auf welche Höchstbeträge sollte geachtet werden?
Die Höchstbeträge sind bei maximal 6.000 Euro angesetzt und können bis zu dieser Grenze in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Was bedeutet das? Die erstattungsfähigen Kosten liegen damit bei 1.200 pro Jahr. Handelt es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen, können Mieter einen Betrag in Höhe von 20.000 Euro angeben, wodurch eine steuerliche Entlastung von bis zu 4.000 Euro entsteht. So kann die steuerliche Belastung für die Mieter bis zu einer Höhe von 5.200 Euro gesenkt werden.

Worauf müssen die Mieter noch achten? Mieter müssen zudem auf die Art der Bezahlung achten. Denn abgesetzt können nur Kosten, die per Lastschrift oder Überweisung beglichen wurden. Nicht geltend gemacht werden können dagegen Dienstleistungen, die in bar beglichen wurden.

Wie schaut es mit den einzelnen Posten aus?
Im Anschluss sollen die Nebenkosten in der Steuererklärung näher beleuchtet werden. Welche haushaltsnahe Dienstleistungen können angegeben werden?

  1. Die Gebäudereinigung
    20 % der Nebenkosten, die für Hausmeister und Gebäudereinigung anfallen, können in der Erklärung der Einkommenssteuer angegeben werden. Allerdings sollten Mieter vorab unbedingt überprüfen, ob diese Kosten überhaupt von ihnen selber getragen werden müssen. Oft ist diese Tätigkeit bereits mit einbegriffen und es fallen keine weiteren Kosten an. Sie können diese Dienstleistungen nur geltend machen, wenn sie extern in Auftrag gegeben worden sind
  2. Die Heizkosten
    Auch bei den Heizkosten können Mieter nur einen bestimmten Teil absetzen. Dazu gehören Wartung der Heizung und ihre Pflege, der Zähleraustausch (Eichgesetz!), Wärmeablesung und Kosten, die für den Schornstein vom Kaminkehrer entstehen. Die Verbrauchskosten hingegen, die den Großteil ausmachen, können steuerlich nicht abgesetzt werden.
  3. Die Gartenpflege und die Bekämpfung von Schädlingen
    Insbesondere bei Häusern fallen Dienstleistungen im Rahmen der Gartenpflege an. Auch diese können in der Steuererklärung angegeben werden. Auch hier ist darauf zu achten, dass Kosten wie das Neuanlegen von Pflanzen, die Pflege von Flächen im Garten und von Plätzen sowie von Zugängen nicht vom Hauswart übernommen werden. Ist das der Fall, können solche Kosten nicht zusätzlich in der Steuererklärung angegeben werden.

In der Regel ist eine Schädlingsbekämpfung (Mäuse, Ratten oder Kakerlaken) nicht auf Dauer notwendig. Aus diesem Grund handelt es sich dabei nicht um Posten, die vom Vermieter auf den Mieter abgewälzt werden können. Das ist ausschließlich dann der Fall, wenn eine Schädlingsbekämpfung sich über Jahre hinwegzieht.

  1. Kosten, die im Rahmen von Wartungsarbeiten und Reparaturen entstehen
    In jedem Wohnhaus gibt es viele Einrichtungen und Anlagen. Damit diese weiter ihre Funktion erfüllen, müssen diese in regelmäßigen Abständen gewartet werden. Damit zählen diese Wartungsarbeiten zu den Betriebskosten, die vom Vermieter auf den Mieter umgewälzt werden können. Mit 20 % können diese Kosten vom Mieter in der Erklärung der Einkommenssteuer angegeben werden.

Beispiele dafür sind Wartungsarbeiten an den Heizungsanlagen, die Wartung von Feuerlöschern, Blitzschutzanlagen oder Pumpen. Anders sieht der Fall aus bei Reparaturkosten. Denn diese dürfen in der Betriebskostenabrechnung nicht angegeben werden und müssen vom Vermieter getragen werden. Werden hingegen externe Dienstleistungen vom Mieter in Anspruch genommen, um kleinere Reparaturen vornehmen zu lassen, dürfen auch diese in der Steuererklärung angegeben werden.

  1. Winterdienst und Straßenreinigung
    Sowohl die Straßenreinigung als auch der Winterdienst kann durch die Betriebskostenabrechnung vom Vermieter mit dem Mieter abgerechnet werden. Öffentlich-rechtliche Gebühren der Straßenreinigung dürfen bei der Steuererklärung nicht angegeben werden. Wenn nun der Vermieter hierfür einen externen Dienstleister in Anspruch nimmt und dieser Anbieter das Schneeräumen und Streuen übernimmt, können damit wieder 20 % geltend gemacht werden. Und hierein fallen sogar die Personalkosten. Voraussetzung für diese Vorgehensweise ist, dass die Winterdienste nicht in das Aufgabenfeld des Hausmeisters fallen und auch die Personal- und Materialkosten müssen in der Nebenkostenabrechnung einzelne Posten haben.

Fazit:
Nicht nur die Erklärung der Einkommenssteuer, sondern auch die Betriebskostenabrechnung und die Nebenkosten sind bei Mietern sehr gefürchtet. Jährlich werden die Mieter zur Kasse gebeten. Wird die Steuer erledigt, können sich Mieter allerdings hohe Kosten sparen. Denn einige Posten können darin geltend gemacht werden. Wichtig ist dabei, dass es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen handelt und auch die Höchstgrenzen beachtet werden. Außerdem können nur bestimmte Kosten abgesetzt werden. Wurden diese Voraussetzungen berücksichtigt, winkt eine erhebliche Steuerentlastung und die hohen Kosten der Betriebskostenabrechnung können erheblich reduziert werden.